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Als förderungsfähige Maßnahmen gelten:
· Dämmung der Außenwände
· Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
· Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
· Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
Als förderungsfähige Maßnahmen gelten:
· Dämmung der Außenwände
· Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
· Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
· Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
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