- Die viel diskutierte und eindeutig EU-widrige Eigenverbrauchsbesteuerung für im Ausland geleaste PKWs wird bis 31.12.2010 verlängert. (Interessanterweise wurde der Opel Zafira vom Unabhängigen Finanzsenat Vorarlberg als vorsteuerabzugsberechtigt eingestuft!)
- Die Mindesteinkaufsgrenze für steuerfreie Touristenexporte bleibt bei € 75 und wird nicht auf € 175 angehoben.
- Ab 1.1.2008 muss für Werklieferungen oder Werkleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken auch dann eine Rechnung ausgestellt werden, wenn sie an einen Privaten erbracht wird (Ausstellungsfrist: 6 Monate).
- Klarstellend wird nunmehr – entsprechend der Judikatur des EuGH – gesetzlich verankert, dass ein Unternehmer das Recht auf Vorsteuerabzug verliert, wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass der Umsatz in der Lieferkette mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet ist.
- Das Recht zum Abzug fiktiver Vorsteuern beim Export von Gebrauchtwagen wird ab 1.1.2008 ersatzlos gestrichen.
Unternehmer müssen ab 1.1. 2008 jede Änderung der für die Erteilung einer UID-Nummer maßgeblichen Verhältnisse (zB Beendigung der Unternehmereigenschaft) dem Finanzamt innerhalb eines Monats anzeigen. Die vorsätzliche Verletzung der Anzeigepflicht kann bestraft werden.
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