9 Uhr: Volksschule Pamet
12:30 - 13 Uhr: Marktgemeindeamt Eingang 7a
Es wird neben der Erstimpfung, auch die 3. Teilimpfung aus der Aktion 2017 und die Auffrischungsimpfung durchgeführt. Die erste Auffrischungsimpfung ist nach 3 Jahren erforderlich. Alle weiteren Auffrischungsimpfungen sind im 5-Jahres-Intervall durchzuführen. Dies gilt nur für Impflinge bis zum 60. Lebensjahr. Ältere Personen sind wie bisher im 3-Jahres-Intervall aufzufrischen. Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr können an dieser Impfung teilnehmen.
Gebühren:
Schüler und Erwachsene ab dem vollendeten 16. Lebensjahr € 18,10
Jugendliche zwischen dem vollendeten 15. und 16. Lebensjahr € 15,-
Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr € 13,20
Personen die gesetzlich krankenversichert sind, erhalten einen Kostenersatz vom zuständigen Krankenversicherungsträger. Ab dem dritten und allen weiteren unversorgten Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, sofern sich das erste und zweite Kind der Schutzimpfung bereits unterzogen haben, werden € 3,63 eingehoben.
ZECKENIMPFPASS NICHT VERGESSEN!