Gastronomen öffnen ab 15. Mai mit Auflagen
Lange haben Gastronomen und Gäste auf den Moment der Wiederöffnung nach den Corona-Maßnahmen gewartet, am 15. Mai ist es soweit. Auch Vorchdorf ist durch seine vielfältige Wirtshauskultur bekannt und macht, wenngleich mit etwas geänderten Vorzeichen, einen Schritt in Richtung Normalität.
Für die Gäste gelten besondere Bestimmungen. Eine der wesentlichsten ist die Zusammensetzung einer Gästegruppe. Diese darf entweder aus max. vier Erwachsenen zzgl. minderjährigen Kindern bestehen, oder aus Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Zwischen den Gästegruppen muss ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. Um die Planung für die Wirte zu erleichtern, wird eine Tischreservierung empfohlen.
Auf der Webseite von Bundesregierung und WKO finden die Gäste weitere Leitlinien für einen sicheren Umgang miteinander in der Gastronomie:
- Mindestens 1 Meter Abstand zu anderen Personen außerhalb der eigenen Besuchergruppe (max. 4 Erwachsene zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder oder Personen im gemeinsamen Haushalt) halten.
- Mund-Nasen-Schutz im Lokalinneren abseits des Tisches tragen.
- Im Vorfeld nach Möglichkeit Tisch reservieren.
- Nach Möglichkeit kontaktlos zahlen. Rechnung vorzugsweise mit Karte begleichen.
- An Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten.
- Auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten.
- Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife mind. 30 Sekunden waschen.
- Berührung im Gesicht mit ungereinigten Händen vermeiden.
- Niesen oder husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
- Bei Anzeichen von Krankheit zu Hause bleiben.
Um Gästen und Mitarbeitern Schutz vor COVID-19 und Sicherheit in der Gastronomie zu bieten, sind alle aufgefordert, konsequent den allgemeinen Verhaltensregeln zu folgen!
Weitere Informationen www.sichere-gastfreundschaft.at/
Diese PR ist eine kostenlose Unterstützung von vorchdorfmedia, Wirtegruppe und Werbering Vorchdorf während der Corona-Krise