Ziel der Energiekostenpauschale ist die Unterstützung von Klein- und Kleinstunternehmer bei der Bewältigung der hohen Energiekosten. Mit der Pauschalförderung, welche zwischen EUR 110,- und EUR 2.475,- beträgt, werden Klein- und Kleinstunternehmen, deren Jahresumsatz 2022 zwischen EUR 10.000,- und EUR 400.000,- lag und die eine Betriebsstätte in Österreich haben, gefördert.
Die jeweilige Förderhöhe wird auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz des Jahres 2022 berechnet, ein Energieintensitätsnachweis ist nicht erforderlich.
Ausgenommen vom Antrag sind öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen, Realitätenwesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen. Weitere Ausschlussgründe sind in der Richtlinie „Energiekostenpauschale für Unternehmen“ enthalten.
Die Einreichung des Antrages ist seit 08. August 2023 bis 30. November 2023 möglich und hat über das Unternehmensserviceportal (USP) zu erfolgen. Für Zeiträume, für welche bereits ein Antrag auf „Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen I“ gestellt wurde, kann kein Antrag auf Energiekostenpauschale gestellt werden.
Förderungen auf Grundlage der Energiekostenpauschale-Richtlinie dürfen mit anderen De-minimis-Beihilfen pro Unternehmen bzw. pro verbundenen Unternehmen in den letzten drei Steuerjahren einen Betrag von EUR 200.000,- nicht übersteigen.
Weiterführender Link: https://www.energiekostenpauschale.at
Text: Stefan Huemer, BA / Foto: Screenshot energiekostenpauschale.at
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