Mundschutz: Empfehlungen vom Verband Arbeitssicherheit

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Symbolbild - Quelle: Facebook

Mund-Nasen-Schutz ersetzt keinen Sicherheitsabstand

Der Verband Arbeitssicherheit (VAS) schließt sich allen vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz veröffentlichten Empfehlungen zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona­virus Covid-19 an. 

Die wichtigsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz sind

  • das Einhalten eines Mindestabstands von 1 bis 2 Metern zu anderen Personen
  • eine richtige und regelmäßige Handhygiene (Händewaschen mit Seife und warmem Wasser für mindestens 30 Sekunden) sowie
  • eine korrekte Husten- und Niesetikette.

Situationsbedingt ist selbstverständlich auch der Einsatz von Schutzbrillen, Handschutz und Schutzkleidung sinnvoll.

Zur aktuellen Diskussion über die umstrittene präventive Wirkung von Mund-Nasen-Schutzmasken, oftmals auch bezeichnet als Hygienemasken: Der VAS schließt sich hier den Empfehlungen u.a. der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) an. Das Tragen dieser Art von Masken ist nur dann sinnvoll, wenn eine Person bereits die für eine Covid-19-Erkrankung typischen Krankheitssymptome wie Husten aufweist. In diesem Fall kann diese Maske dazu beitragen, die Verbreitung der Viren einzudämmen, wenn auch nicht zu 100 Prozent. Diese Masken dienen somit dazu, die Umwelt vor Infizierten zu schützen. 

Umgekehrt ist durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes jedoch kein zuverlässiger Schutz vor einer eigenen Ansteckung gegeben. Vielmehr besteht die Gefahr, dass durch das Tragen ein vermeintliches Sicherheitsgefühl entsteht und deshalb die wichtigsten Maßnahmen – wie sie oben angeführt sind und hier allen voran das Abstandhalten (!) – vernachlässigt werden.

!!! WICHTIG!!! Bei allen Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) und damit auch bei den Schutzmasken FFP2 und FFP3 gilt: Die Schutzwirkung ist nur dann gegeben, wenn sie richtig angewendet werden. Bei Schutzmasken ist dieser Aspekt besonders von Bartträgern zu berücksichtigen!

 

Aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus greifen viele Menschen zu Atemschutzmasken. Doch bieten diese einen ausreichenden Schutz?

Angesichts der um sich greifenden Covid-19-Pandemie fragen viele: 

  • Soll man in der Öffentlichkeit besser eine Schutzmaske tragen? 
  • Was tun, wenn man keine mehr bekommt? 
  • Ist man dann besonders gefährdet?

     

Dazu folgende Hintergrundinformationen: 

  • Viele namhafte Institutionen und Organisationen wie z.B. die Weltgesundheitsorganisation (WHO) halten das Tragen von Schutzmasken nur dann für not­wendig, wenn eine Person bereits die typischen Symptome einer Covid-19-Erkrankung wie Husten etc. zeigt. In diesem Fall kann diese Schutzmaske dazu beitragen, die Verbreitung der Viren einzudämmen, wenn auch nicht zu 100 Prozent. Mundschutz- und Atemmasken schützen damit vor allem andere Menschen vor dem Corona­virus!
  • Aus diesem Grund wird auch das Personal von Spitälern, Altersheimen etc. dazu angehalten, Schutzmasken anzulegen, bevor es ein Zimmer betritt. Denn alte und kranke Menschen sind besonders vulnerabel und müssen deshalb unbedingt vor einer Ansteckung mit Sars-CoV-2 oder anderen Viren geschützt werden. Auch in diesem Fall dient die Schutzmaske also in erster Linie dem Schutz anderer und erst in zweiter Linie dem Schutz der eigenen Person.
  • DAS HEISST: Ein einfacher Mund-Nasen-Schutz schützt jedoch nicht zuverlässig vor einer eigenen Ansteckung mit dem neuen Virus Sars-CoV-2. 
  • Dies bestätigt auch DDr. Karl Hochgatterer, M.Sc., Präsident der Österreichischen Akademie für Arbeitsmedizin und Prävention (AAMP, www.aamp.at): „Was die Notwendigkeit bzw. Sinnhaftigkeit des Tragens von Schutzmasken im Zuge der Corona-Virus-Pandemie betrifft, schließen wir uns von der AAMP den von der AGES veröffentlichten Empfehlungen an. Grundsätzlich bietet das Tragen von „einfachen Masken“ / OP-Masken keinen Schutz vor einer Infektion und ist für die Normalbevölkerung daher auch nicht sinnvoll. Wenn man beispielsweise zum Einkaufen geht, ist die wichtigste Vorsichtsmaßnahme die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern. Sollte sich dieser Abstand im Zuge einer beruflichen Tätigkeit nicht einhalten lassen, empfiehlt sich allerdingst das Tragen einer Filterschutzmaske der Klasse FFP 2. Dies sollte im Regelfall im nichtmedizinischen Bereich ausreichend Schutz gegen eine Infektion bieten. Für Krankenhauspersonal, insbesondere mit Kontakt zu infizierten Personen, ist das Tragen von Filterschutzmasken der Klasse FFP 3 angezeigt – ergänzt um den entsprechenden Augenschutz durch Schutzbrille oder Gesichtsvisier.“ 
  • Zahlreiche hilfreiche Informationen und Antworten, u.a. auf die Frage: „Können Masken (Einmal-Mundschutz­masken) schützen?“ gibt auch Univ.Prof. Dr. Franz Allerberger von der Österreichi­schen Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) auf der AGES-Homepage unter https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/. Dort ist u.a. zu lesen: „Einmal-Mund­­schutzmasken sind kein wirksamer Schutz gegen Viren oder Bakterien, die in der Luft übertragen werden. Aber sie können dazu beitragen, das Risiko der Weiterverbreitung des Virus durch „Spritzer“ von Niesen oder Husten zu verringern.“ Weitere fachlich fundierte Erklärungen sowie Videos, u.a. zum Unterschied von OP-Masken und FFP3-Masken, finden Sie ebenfalls hier: https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/ 
     

(Quellen für Hintergrundinformationen: WHO, AAMP & www.ages.at)
Stand: 30.03.2020, 11:30 Uhr

 

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